Info zu Ergo-, Physio- und Logorezepten

24.Sep..2026

Hinweise für die Verordnung von Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie

Liebe Patienten, liebe Familien,

im Folgenden möchten wir Sie über das korrekte Vorgehen zum Erhalt einer Verordnung von Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie (=Heilmittel) informieren:

  • Wurde die Empfehlung für die Therapie durch uns ausgesprochen und sie haben nun einen Therapieplatz erhalten, so melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail für die Ausstellung der Verordnung.

Bei Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie handelt es sich um medizinische Therapien, die eine ärztliche Diagnose und somit Diagnostik erfordern. Daher sind in allen anderen Fällen die folgenden Schritte notwendig, damit die Therapie von ihrer Krankenkasse übernommen wird:

  1. Vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis für die ärztliche Diagnostik.
  2. Sollten Sie eine Empfehlung von einer pädagogischen Fachkraft (z.B. Kindergarten oder Schule) erhalten haben, bitten Sie diese ein Schreiben zu verfassen, welche Auffälligkeiten bei ihrem Kind beobachtet werden konnten und bringen sie dieses zum Termin mit. Die Einschätzung von pädagogischen Fachkräften nehmen wir selbstverständlich sehr ernst. Gerne erhalten Sie auch von uns auf Anfrage einen entsprechenden Fragebogen für die Fachkraft.
  3. Kommen Sie mit ihrem Kind zum vereinbarten Termin. Es erfolgt ein ärztliches Gespräch sowie die Untersuchung ihres Kindes. Hierbei wird geprüft, ob eine therapiepflichtige Erkrankung bzw. krankhafte Störung bei ihrem Kind vorliegt. Auch wird besprochen, welche weiteren Schritte möglich, notwendig bzw. sinnvoll sind, um ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Dabei kann es sich um Empfehlungen für Übungen in der Häuslichkeit oder eine weitere Diagnostik z.B. in einem sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ), der Pädaudiologie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, etc. handeln.
  4. Wird eine ärztliche Indikation für eine entsprechende Therapie gestellt, so erhalten Sie von uns eine Liste mit entsprechenden Therapeuten in der Nähe.
  5. Rufen Sie bei den Therapeuten an und lassen ihr Kind auf die Warteliste setzten.
  6. Wenn sie schließlich einen Therapieplatz erhalten haben, melden Sie sich bei uns und sie erhalten die Verordnung. (s.o.) Bei sehr langer Wartezeit kann es jedoch notwendig werden, einen erneuten Termin zu vereinbaren, um zu überprüfen, ob die krankhafte Störung bzw. Erkrankung noch vorliegt.
  7. Während der Therapie besprechen Sie mit dem Therapeuten, wie Sie ihr Kind in der Häuslichkeit mit Übungen/Hausaufgaben unterstützen können.

Wir wünschen ihrem Kind viel Erfolg bei der Therapie!

Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bzw. ihnen die Wartezeiten auf entsprechende Termine zu lange dauern, besteht selbstverständlich die Möglichkeit gewünschte Therapien privat bei einem Therapeuten zu bezahlen. Bitte beachten Sie hierbei, dass rückwirkend keine Verordnungen –  auch bei gegebener Indikation – ausgestellt werden können.

 

Kinder- und Jugendmedizin Michelstadt

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